Kategorie | Grundlagen & Strategie
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Löschantrag: Google entfernt jeden zweiten unerwünschten Link
Auch im Internet ist niemand vor einem Rufmord sicher. So kann ein unfairer Konkurrent auf seiner Webseite oder in den sozialen Medien geschäftsschädigende Unwahrheiten über Sie verbreiten. Doch zumindest bei Google und Microsoft können Sie seit diesem Jahr gegen die Verleumdungen vorgehen. Wie von uns berichtet, müssen Sie dafür einen Antrag auf die Löschung eines Suchergebnis-Links bei diesen Unternehmen stellen. Die Chancen, dass Sie mit Ihrem Google-Antrag Erfolg haben, stehen nicht schlecht.
Seit beinahe einem halben Jahr ist Google verpflichtet, Anträge zur Link-Löschung aus den Suchergebnissen zu prüfen. Der aktuelle Transparenzbericht des Suchmaschinenkonzerns zeigt, dass die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags gerade in Deutschland gut sind: Google löschte von knapp 90.000 beanstandeten Links ganze 53 Prozent.
Der Google-Bericht veranschaulicht auch die Image-Gefahren, die in den Social Media lauern. Denn die meisten von Google gelöschten Verweise führten zu Facebook. Und auch Youtube war stark von den Link-Löschungen betroffen. Wenn Sie eine Facebook Fanpage oder Google+ Page besitzen, besteht aber kein Grund zur Sorge. In aller Regeln sind die Äußerungen in den sozialen Medien positiv oder neutral. Außerdem können Sie selbst harsche Kritik zur Stärkung Ihres Images nutzen.
Die Google-Anträge zur Löschung von rufschädigenden Suchergebnis-Links sind also ein wirksames Mittel gegen Verleumdungen. Es gibt aber noch viele weitere Möglichkeiten die eigene Online-Reputation zu verbessern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Umgang mit dem Rufmord im Internet haben.