Neue Abmahnfalle „Teilen-Button“: Facebook-Nutzerin wird zur Kasse gebeten

Neue Abmahnfalle „Teilen-Button“: Facebook-Nutzerin wird zur Kasse gebeten
Abmahnfalle Teilen-Button

Eine Facebook-Nutzerin muss wegen eines geteilten Bildes von einer Webseite außerhalb von Facebook über 1.000 € Strafe zahlen. Facebook-Nutzer sollten in Zukunft also genau hinsehen, was sie teilen. Wie es dazu kam:

Was ist wichtig für Facebook-Nutzer

Wer schon einmal händisch einen Link bei Facebook eingefügt hat, der weiß, dass dort zwar automatisch ein Bild aus dem jeweiligen Artikel generiert wird, doch zusätzlich sind einige Einstellungen möglich, wie zum Beispiel das Einfügen eines eigenen Bildes.

Wenn man den Teilen-Button auf externen Webseiten betätigt, ist diese Einstellung nicht möglich. Der Link zum Artikel und eine Vorschau des Beitragsbildes werden automatisch generiert und können nicht bearbeitet werden. Einzig ein Feld für einen eigenen Kommentar bleibt. Nun wurde die Nutzerin abgemahnt, weil auf dem geteilten Bild keine Urheberrechte angegeben waren und sie den Urheber nicht genannt hat.

Der bekannte Anwalt für Medienrecht Christian Solmecke hat den Fall im folgenden Video genau erklärt:




Was können Sie tun?
Achten Sie darauf, ob Sie das eingefügte Bild teilen dürfen, bzw. ob auf dem Bild die Urheberrechte zu sehen sind, wenn Sie auf einer externen Webseite den Teilen-Button nutzen möchten.

Setzen Sie sich mit der jeweiligen Plattform oder dem Fotografen in Verbindung, bzw. informieren Sie sich, welche Angaben für das Urheberrecht gemacht werden müssen. Hier zwei Beispiele (1.Bild: Flickr, 2.Bild: Fotolia), wo Sie diese Informationen finden können:

Flickr Lizenzen

fotolia-faq

Um eine Abmahnung gänzlich zu vermeiden, bleibt vorerst nur, den Teilen-Button auf Webseiten nicht zu betätigen. Wir werden am Thema dran bleiben und Sie an dieser Stelle informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.


Thumbnail Image: Ball Fight von David Goehring via CC BY 2.0.


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