In einer Welt, in der digitale Präsenz über den Erfolg entscheidet, hat Barrierefreiheit eine neue Dimension erreicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025 werden Unternehmen gefordert, Barrierefreiheit stärker zu berücksichtigen. Viele Betriebe haben dieses Thema bisher jedoch nicht priorisiert. Dies führt nicht nur zum Ausschluss vieler Menschen und potenzieller Kunden, sondern kann bald auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die BFSG-Verordnung und die damit verbundenen Änderungen und Anforderungen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine innovative gesetzliche Vorgabe, die ab 2025 in Kraft tritt. Sie zielt darauf ab, digitale Angebote wie Websites und mobile Anwendungen für alle Nutzergruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Vor allem, da das Internet seit langer Zeit ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags ist, stellt das BFSG sicher, dass niemand von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen wird.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ersetzt die seit 2002 geltende BITV Verordnung (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Die BITV konzentrierte sich bisher ausschließlich auf öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, Städte oder staatlich finanzierte Webseiten. Diese waren verpflichtet, ihre Online-Angebote seit 2002 barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten.
Ziele und Bedeutung des BFSG für die digitale Welt
Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) lebten 2022 in Deutschland etwa 10% der Bevölkerung mit einer schweren Behinderung. Dies bedeutet, dass nahezu 8 Millionen Menschen aufgrund von visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben, 99% der Websites zu nutzen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise blinde Personen oder solche, die nur eine Hand benutzen können. Zusätzlich verstärkt der demografische Wandel in Deutschland die Notwendigkeit der Barrierefreiheit: Mit einer zunehmend älteren Bevölkerung steigt die Zahl der Menschen, die aufgrund von altersbedingten Einschränkungen wie nachlassender Sehkraft und eingeschränkter Mobilität auf barrierefreie Dienste und Produkte angewiesen sind.
Für Unternehmen bietet das BFSG eine Chance, ihre Reichweite zu erweitern und eine positive soziale Wirkung zu erzielen. Indem sie ihre Websites und Online-Dienste zugänglicher machen, erreichen sie nicht nur eine größere Kundengruppe, sondern schaffen auch ein Bewusstsein für Inklusion und Diversität. Darüber hinaus kann die Einhaltung des BFSG auch das Markenimage stärken und zu einer erhöhten Kundenzufriedenheit beitragen.
Wann wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirksam?
Der Ursprung des BFSG liegt im ersten Entwurf vom 1. März 2021, offiziell verkündet wurde es am 22. Juli 2021. Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist für den 28. Juni 2025 festgelegt. Ab diesem Stichtag sind alle relevanten Webseiten, Produkte und Dienstleistungen gesetzlich dazu verpflichtet, barrierefrei zu sein. Allerdings haben einige Produkte und Dienstleistungen eine Übergangsfrist, innerhalb derer sie erst später barrierefrei sein müssen. So gibt es beispielsweise für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eine Übergangsfrist von 5 Jahren und für Selbstbedienungsterminals eine Frist von 15 Jahren.
Welche Branchen sind vom BFSG betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 wird das BFSG weitreichende Auswirkungen auf eine Vielzahl von Unternehmen haben. Besonders betroffen sind jene, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten. Zu den Produkten zählen:
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones
- E-Book-Reader
Dienstleistungen, die barrierefrei auszugestalten sind, sind unter anderem:
- Telekommunikationsdienstleistungen
- in Apps angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
- Bankleistungen
Das bedeutet im Grunde, dass sämtliche geschäftlichen Aktivitäten auf Webseiten und in Apps berücksichtigt werden müssen und barrierefrei gestaltet sein sollten. Dementsprechend betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Onlinehändler und E-Commerce-Anbieter. Wenn man den Bereich der Dienstleistungen weiter auslegt, könnten auch Webseiten, die Terminbuchungen, Kontaktformulare oder andere Interaktionsmöglichkeiten anbieten, unter diese Regelung fallen.
Das BFSG gilt jedoch nicht für Dienste, die Verbrauchern den Zugang zu audio-visuellen Mediendiensten wie Streamingdiensten, beispielsweise Netflix, Amazon Prime oder Disney Plus, bieten. Für diese Dienste gelten separate Regelungen zur Barrierefreiheit, die im Medienstaatsvertrag (MStV) festgelegt werden.
Es ist für Unternehmen aller Größenordnungen entscheidend, die Auswirkungen dieses Gesetzes auf ihre Online-Präsenz zu verstehen. Dies beinhaltet nicht nur eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden digitalen Angebote, sondern auch die Planung und Entwicklung zukünftiger Projekte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Spezifische Branchen und Ausnahmen
Das BFSG hat einen breiten Anwendungsbereich, dennoch gibt es spezifische Ausnahmen. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von einigen Anforderungen befreit. Diese Ausnahmeregelung soll kleinere Unternehmen vor übermäßigen Belastungen schützen.
Jedoch empfiehlt es sich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, barrierefreie Praktiken zu implementieren. Es ist nicht nur ein Schritt in Richtung sozialer Verantwortung, sondern eröffnet auch neue Geschäftsmöglichkeiten und kann zu einer breiteren Kundengruppe führen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern zunehmend ein Qualitätsmerkmal und ein Wettbewerbsvorteil.
Anforderungen des BFSG an Websites
UX/UI: Schlüssel zur Barrierefreiheit
Ein zentraler Aspekt des BFSG ist die Verbesserung der Benutzererfahrung (UX) und der Benutzeroberfläche (UI). Websites und digitale Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie Seh- oder Hörbehinderungen, leicht navigierbar und verständlich sind. Dies beinhaltet die Schaffung von klaren, verständlichen Layouts und die Integration von interaktiven Elementen, die für alle Nutzergruppen intuitiv zugänglich sind.
Die UX/UI-Designs sollten speziell darauf abzielen, Barrieren zu eliminieren, die Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu digitalen Informationen und Diensten einschränken können. Dies umfasst die Verwendung von Farbkontrasten, die auch für Menschen mit Sehschwäche sichtbar sind, sowie die Implementierung von Sprache-zu-Text Funktionen für Menschen mit Hörbehinderungen.
Zugänglichkeit von Links, Formularen und Buttons
Interaktive Elemente wie Links, Formulare und Buttons sind wesentliche Bestandteile jeder Website. Diese Elemente müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern leicht erkannt und von Nutzern mit unterschiedlichen Fähigkeiten bedient werden können. Das bedeutet, dass solche Elemente klar beschriftet sein müssen und in einem kontrastreichen Format dargestellt werden sollten, um die Zugänglichkeit zu maximieren. Auch die Tastaturnavigation muss ohne Einschränkungen möglich sein, um Nutzern, die keine Maus verwenden können, den Zugang zu erleichtern.
Technische Aspekte: Saubere Auszeichnungen und Alt-Texte
Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit umfasst Elemente wie saubere HTML-Auszeichnungen und die Bereitstellung von Alt-Texten für Bilder. Diese Praktiken sind entscheidend, damit Screenreader und andere assistive Technologien Inhalte korrekt interpretieren und an Nutzer weitergeben können. Korrekt implementierte Alt-Texte ermöglichen es beispielsweise blinden Nutzern, den Inhalt von Bildern zu verstehen, während saubere HTML-Strukturen die Navigation und Verständlichkeit der Seite insgesamt verbessern.
Barrierefreiheit in Dokumenten: PDFs und mehr
Neben Webseiten müssen auch digitale Dokumente wie PDFs barrierefrei gestaltet werden. Dies beinhaltet die Verwendung von lesbaren Schriftarten, angemessenen Kontrasten und die Strukturierung von Informationen in einer Weise, die von Screenreadern leicht verarbeitet werden kann. Dokumente sollten so formatiert sein, dass sie sowohl für Menschen mit Sehbehinderungen als auch für solche mit kognitiven Einschränkungen zugänglich sind.
Textgestaltung: Leichte Sprache für bessere Verständlichkeit
Das BFSG betont die Bedeutung von Texten in leichter Sprache. Das ist besonders wichtig in Branchen wie Versicherungen, wo komplexe Informationen oft schwer verständlich sind. Leichte Sprache verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.
Einfluss des BFSG auf die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern auch ein Katalysator für die Digitalisierung. Unternehmen werden ermutigt, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Dies umfasst die digitale Aufbereitung von Inhalten, die Anpassung von Online-Shops und die Optimierung von Online-Diensten für eine breitere Nutzerbasis.
Die Digitalisierung im Einklang mit dem BFSG bedeutet, dass Unternehmen proaktiv daran arbeiten sollten, ihre digitalen Angebote inklusiv und zugänglich zu gestalten. Dies schließt die Berücksichtigung verschiedener Endgeräte und Browser ebenso ein wie die Sicherstellung, dass alle digitalen Inhalte und Dienstleistungen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten zugänglich sind.
Rechtliche Konsequenzen und Compliance: Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?
Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht erfüllen, können mit erheblichen Sanktionen rechnen. Dazu gehören Bußgelder, die bis zu 100.000 Euro betragen können, sowie die Möglichkeit, dass die Behörden den Betrieb einer nicht konformen Website oder App einstellen. Die Einhaltung des BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden überprüft, was Unternehmen dazu verpflichtet, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
SEO-Vorteile durch Barrierefreiheit
Barrierefreie Websites bieten oft erhebliche Vorteile in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Einer der Hauptgründe dafür ist, dass Google Websites bevorzugt, die für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Durch klare Strukturen, saubere Code-Auszeichnungen und eine verbesserte Nutzererfahrung können solche Websites in den Suchergebnissen höher ranken. Barrierefreiheit wirkt sich positiv auf verschiedene SEO-relevante Faktoren aus:
- Verbesserte Crawler-Zugänglichkeit: Saubere und strukturierte HTML-Auszeichnungen erleichtern es Suchmaschinen-Crawlern, den Inhalt der Website zu verstehen und zu indizieren.
- Erhöhte Aufenthaltsdauer: Eine zugängliche Website ist für alle Nutzer einfacher zu navigieren, was in der Regel zu einer längeren Verweildauer auf der Seite führt. Suchmaschinen interpretieren dies oft als ein Zeichen für hochwertigen Inhalt.
- Reduzierte Absprungraten: Durch die Bereitstellung einer barrierefreien und benutzerfreundlichen Erfahrung sind Nutzer weniger geneigt, die Website schnell wieder zu verlassen. Eine niedrigere Absprungrate kann sich positiv auf das Ranking auswirken.
- Mehr Backlinks: Websites, die als vorbildlich in Sachen Barrierefreiheit gelten, können von anderen Seiten häufiger verlinkt werden, was wiederum das SEO-Ranking verbessern kann.
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Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Eine für alle Nutzergruppen zugängliche Website erreicht nicht nur ein breiteres Publikum, sondern bietet auch eine bessere Nutzererfahrung. Dies führt oft zu höheren Engagement-Raten und stärkt das Vertrauen in die Marke, was letztendlich zu höheren Umsätzen führen kann. Weitere Vorteile sind:
- Erweiterte Zielgruppe: Durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erschließt sich ein Marktsegment, das oft übersehen wird, was neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet.
- Positive Markenwahrnehmung: Unternehmen, die Wert auf Barrierefreiheit legen, werden oft als sozial verantwortlich und kundenorientiert wahrgenommen, was das Markenimage stärkt.
- Verbesserte Kundenbindung: Eine barrierefreie Website sorgt für eine positive Nutzererfahrung, was die Kundenzufriedenheit und -bindung erhöht.
Insgesamt ist Barrierefreiheit nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch ein kluger Geschäftsschritt, der die Sichtbarkeit in Suchmaschinen erhöht und zu einer besseren Conversion Rate führt.
BFSG 2025: Warum jetzt handeln?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 markiert einen Wendepunkt in der digitalen Welt und bietet eine einzigartige Gelegenheit für Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu revolutionieren. Dieses Gesetz stellt nicht nur eine Anpassung an neue gesetzliche Vorschriften dar, sondern ist vielmehr eine Chance, Websites und Online-Dienste gesetzeskonform, sowie inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheitsanforderungen und die Anpassung an diese neuen Standards sollten als Investition in eine zugänglichere und damit erfolgreichere Zukunft betrachtet werden, statt als Belastung.
Darüber hinaus bietet die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erhebliche Vorteile für den elektronischen Geschäftsverkehr. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine Pflicht gemäß dem BFSG, sondern sie erweitert auch den Kundenkreis und verbessert die Konversionsraten. Unternehmen, die proaktiv handeln und ihre Online-Shops und Dienstleistungen anpassen, können eine stärkere Kundenbindung und höhere Umsätze erzielen.
Webweisend versteht die Herausforderungen und Chancen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit sich bringt. Wir bieten umfassende Dienstleistungen, um Dein Unternehmen bei der Einhaltung des BFSG zu unterstützen. Unsere Expertise reicht von der Überprüfung bestehender Websites auf Barrierefreiheit bis hin zur Entwicklung neuer Online-Präsenzen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse Deines Unternehmens zugeschnitten sind, und helfen Dir dabei, die Herausforderungen des BFSG zu meistern und die damit verbundenen Geschäftschancen voll auszuschöpfen.
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