Kategorie | Social Media
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Bei Link-Vorschau-Bildern auf Facebook ist Vorsicht geboten
Facebook ist kein rechts- und vor allem kein rechtsanwaltfreier Raum. Jetzt ist erstmals der Betreiber einer Facebook-Fanpage wegen eines Miniaturbildes bei der Linkvorschau abgemahnt worden. Was ist genau passiert und was bedeutet dies für Benutzer?
Ein Betreiber einer kommerziellen Facebook-Fanpage hat einen Link auf seiner Pinnwand geteilt und dazu die URL in das Statusfenster eingegeben – so, wie es immer gemacht wird. Daraufhin erscheinen Vorschaubilder für den Link als Miniaturbild. Dort wählte er ein Foto aus, dass dann auf der Fanpage zusammen mit dem Link publiziert wurde. Wenig später erhielt er die Abmahnung einer Kanzlei, die die Fotografin des betreffenden Bildes vertrat. In der Abmahnung wurden über 1000 Euro Schadensersatz vom Betreiber der Fanpage gefordert.
Anhand dieses Vorfalls wird sehr deutlich, wie schnell unbedachtes Handeln im Netz zu erheblichem finanziellen Schaden führen kann. Auch wenn der Fall einer Abmahnung wegen eines Vorschau-Bildes bisher einzigartig ist, sollte man sich dennoch der Rechtsfallen in der digitalen Welt bewusst sein.
Wie aber schützt man sich vor einer solchen Abmahnung? allfacebook.de rät, immer ein gewisses Risiko für Abmahnungen im Budget mit einzukalkulieren und im Notfall Rücklagen bereit zu halten. Ebenfalls solle man darauf achten, keine Vorschaubilder aus Galerien und von Fotografenseiten zu benutzen und auf Empfehlungsbuttons zu achten. Fordert die verlinkte Seite durch “Gefällt mir”- oder Teilen-Buttons selbst zum Verbreiten auf, verringert sich das Risiko, dass eine Abmahnung rechtens ist. Generell ist es sehr zu empfehlen, immer zu wissen, wie die Rechtslage für Bilder ist, die man irgendwo im Internet verwendet. Bei Unsicherheiten sollte man lieber auf eine Publikation verzichten.
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