Kategorie | Technisches
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Das Recht zum Mitlesen: Mail-Anbieter erlauben sich den Blick in Ihr Postfach
Alle tun es: Apple, Google, Yahoo und Microsoft können in Ihr Mail-Postfach hineinschauen. Dürfen sie das? Ja, denn dieses Recht erteilen sich die großen E-Mail-Provider in ihren Nutzungsbedingungen. Die Einsichtnahme ist an Bedingungen geknüpft. Der Nutzungsvertrag lässt allerdings viel Spielraum für Deutungen. Unsere Media Company achtet hingegen Ihre Privatsphäre und sperrt sich freiwillig aus Ihrem Mail-Konto aus.
Wenn Sie eine vertrauliche E-Mail an einen Geschäftspartner schicken, soll natürlich nur dieser den Inhalt des Schreibens lesen können. Dass der Empfänger tatsächlich der einzige Leser bleibt, ist zum Beispiel bei Yahoo Mail nicht sicher. Die Konkurrenzdienste Google Gmail und Apple iCloud können auch keinen bedingungslosen Datenschutz versprechen.
Apple behält sich beispielsweise den Zugriff auf Inhalte seiner Nutzer vor, wenn es „erforderlich oder angemessen ist“. Das kann vieles heißen. Die Begründungen von Microsoft und Yahoo sind ähnlich schwammig. Die beiden IT-Konzerne berechtigen sich in ihren Nutzungsbedingungen zum Schutz der eigenen Rechte. Das schließt das Nachforschen in Postfächern mit ein. Google schreckt davor auch nicht zurück, wenn sich das Unternehmen „in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind”.
Für unsere Media Company aus Düsseldorf ist das Schnüffeln in Ihren Mails ein Tabu. Sensible Daten und Firmengeheimnisse gehen uns nichts an. Wir verdienen unser Geld mit hochwertigen Internetdienstleistungen und nicht dem Handel mit Ihren Daten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen der Datenschutz auch beim Mailverkehr wichtig ist.
Thumbnail Image: Geheimagent / Spitzel / Spanner überwacht die Nachbarn von Frerk Meyer via CC BY-SA 2.0.