Die 5 häufigsten Gründe für Abmahnungen im Jahr 2014

Für Online-Shops und Webseitenbetreiber ist es wichtig, einige Daten stets aktuell zu halten und gesetzeskonform auf der Internetpräsenz preiszugeben, um Abmahnungen zu entgehen.

Ob fehlende Datenschutzerklärung oder unvollständige Kontaktdaten – das Onlineportal für Internetrecht „eRecht24“ hat die 5 häufigsten Abmahngründe in diesem Jahr in diesem Artikel zusammengefasst und erklärt, worum es bei den einzelnen Abmahnfallen geht.



Das sind die 5 häufigsten Abmahnungen im Überblick:

  1. Fehlende bzw. unvollständige Datenschutzerklärung
  2. Unzureichende Details der Waren bzw. Dienstleistungen im Warenkorb
  3. Fehlende Kontaktdaten in der Widerrufsbelehrung
  4. Fehlerhaftes Impressum
  5. „Warenkorb“ als neue Funktion bei eBay

Wir empfehlen Ihnen außerdem zu allen inhaltlichen Faktoren auf Ihrer Webpräsenz einen fachspezifischen Anwalt zu konsultieren, um in allen Bereichen auf der sicheren Seite zu sein.

Als Partnerunternehmen kümmern wir uns um die rechtliche Sicherheit Ihres Impressums und haben stets gesetzliche Änderungen, die das Impressum betreffen, für Sie im Blick.


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