Haben Sie eine Facebook Fanpage? Dann sollten Sie Folgendes unbedingt beachten. Denn wie die Rechtsanwältin Dr. Julia Blind in einem Bericht von internetworld.de nun bekannt gibt, hat das Landgericht Aschaffenburg in einem Urteil vom 19.08.2011 entschieden, dass auch Seiten in sozialen Netzwerken, die nicht privat genutzt werden, sondern Marketingzwecken dienen, mit einem Impressum versehen werden müssen. Laut Verfassungsgericht müssen erforderliche Pflichtangaben auf Facebook Fanpages und Co. für den User leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein.
Link auf Impressum der Webseite
Ein Impressum direkt auf der Profilseite des Netzwerkes sei nicht unbedingt nötig. So reiche ein Link auf das Impressum der eigenen Webseite aus, wenn dadurch gewährleistet sei, dass die Pflichtangaben leicht erreichbar und deutlich sichtbar seien.