Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Google zur Löschung personenbezogener Links. Wie berichtet, reagierte der Suchmaschinenkonzern mit der Einführung von Löschanträgen auf den gerichtlichen Beschluss. Haben auch Sie einen Antrag auf die Entfernung eines rufschädigenden Suchergebnisses gestellt? Dann können Sie bald leicht feststellen, ob Sie Erfolg hatten. Denn Google weist in seiner Suchmaschine zukünftig auf gelöschte Einträge hin. Unsere Media Company beobachtet für seine Partnerunternehmen alle Entwicklungen, die sich, wie die Linklöschungen, auf Ihr Ranking auswirken können.
Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs blieb nicht ohne Folgen: Von der Möglichkeit, einen Löschantrag zu stellen, wurde in den ersten 24 Stunden nach der Veröffentlichung bereits 12.000 Mal Gebrauch gemacht.
Vielleicht haben auch Sie einen Antrag gestellt und möchten wissen, ob ein bestimmter Link endlich weg ist. Damit Sie sicher gehen können, dass Google Ihrem Wunsch nachgekommen ist, wird es in Zukunft einen Löschhinweis geben. Wenn Sie dann nach dem unerwünschten Link suchen, erscheint gegebenenfalls eine Lösch-Information am Ende der Suchergebnisseiten.
Unsere Media Company aus Düsseldorf berücksichtigt bei der Suchmaschinenoptimierung jede Veränderung bei Google und Co. Denn nur wenn Sie auf einem guten Platz bei den Suchmaschinen stehen, werden Kunden Ihre Webpräsenz finden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie beim Thema Suchmaschinen immer auf dem neusten Stand sein wollen.