Datenschutzrichtlinien bei Facebook: Einspruch per Kettenbrief

Datenschutzrichtlinien bei Facebook: Einspruch per Kettenbrief

Gerade in der vergangenen Woche macht ein Kettenbrief zum Thema Datenschutzrichtlinien bei Facebook die Runde. Im Text steht, dass der Nutzer, wenn er diesen Brief postet gegen die angeblich veränderten Datenschutzrichtlinien des sozialen Netzwerkes widerspricht. Jedoch ist der Kettenbrief voller Fehler und unwirksam. Wir haben die Fakten für Sie:

4 Fakten, die Sie zum Thema “Kettenbrief bei Facebook”wissen sollten:

1) Datenschutzrichtlinien nicht verändert
Anders als im Kettenbrief behauptet, hat Facebook die Datenschutzrichtlinien nicht geändert. Die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2015.

2) Verwiesene Artikel im StGB existieren nicht
„Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc. … nur bei mir liegen.“ In dieser Aussage stecken mehrere falsche Aussagen. Das Strafgesetzbuch beinhaltet keine Artikel, sondern nur Paragraphen. Außerdem behandelt der Paragraph 111 StGB nicht den Schutz von geistigem Eigentum, sondern die Aufforderung zu Straftaten. Der Paragraph 112 existiert nicht.

3) Zustimmung zu den AGBs bei Anmeldung
Wenn Sie sich bei Facebook anmelden, dann müssen Sie den AGBs zustimmen. Diese beinhalten unter anderem, dass Facebook bestimmte Inhalte von Ihnen nutzen darf, je nach Einstellung der Privatsphäre Ihres Kontos. Ihre Zustimmung zu den AGBs zählt in jedem Fall mehr als dieser Post.

4) „UCC 1-308 1-308 1-103 und Statut von Rom“
Der UCC ist der Uniform Commercial Code. Dieser Code enthält jedoch keine datenschutzrechtlichen Informationen, sondern Empfehlungen von Rechtsexperten für das amerikanische Handelsrecht. Das besagte „Statut von Rom“ ist lediglich die vertragliche Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Beides hat also nichts mit Facebook zu tun.

Fazit: Sie brauchen diesen Kettenbrief nicht teilen! Er ist inhaltlich falsch und hat für Sie keinen Nutzen.

Generell sollten Sie bei solchen Kettenbriefen vorsichtig sein. Als Anzeichen für eine Täuschung ist, dass der Autor nicht bekannt ist und die Quellen, auf die sich berufen wird, nicht existieren. Bevor Sie sich bei einem sozialen Netzwerk anmelden, lesen Sie immer die allgemeinen Geschäftsbedienungen ausführlich.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Privatsphäre-Einstellungen haben, beraten wir Sie sehr gerne.


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