Sogenannte „Abmahnanwälte“ verdienen ihr Geld mit nichts anderem als dem Abmahnen nicht rechtssicherer Webseiten. Sie surfen durch das Internet und freuen sich über Internetseiten, die rechtlich angreifbar sind. Unsere Media Company erstellt daher Webpräsenzen, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren rechtlichen Pflichten nachkommen können.
Der Weg zum richtigen Impressum:
Tausende von Euro verdienen spezialisierte Anwälte mit erfolgreichen Abmahnungen. Diese erfolgen vielfach in Form von Massenabmahnungen, um möglichst viele Rechtsverstöße auf einmal aufzuzeigen. Wer mit seiner Webpräsenz gegen das Telemediengesetz verstößt, muss sich also über ein Schreiben vom Anwalt nicht wundern.
Soweit muss es aber nicht kommen. Wenn Ihr Impressum die gesetzlich geforderten Angaben enthält und leicht zu finden ist, können Ihnen Abmahner nicht viel anhaben. Aber was gehört nun alles in ein Impressum? Hier sehen Sie die wichtigsten Pflichtangaben:
- Adresse
Eine gültige Anschrift ist das Herzstück eines abmahnsicheren Impressums. Auf Vor- und Zuname folgt die Postadresse, ein Postfach wird jedoch nicht anerkannt. Firmen müssen einen Vertretungsberechtigten benennen und die Gesellschaftsform angeben. Eine Pflichtangabe ist auch die E-Mail-Adresse. Telefon- und Faxnummer sind kein Muss, sollten aber auch hinein. - Zulassung
Falls Ihre Firma einer behördlichen Zulassung unterliegt, müssen sie diese und die zuständige Aufsichtsbehörde aufführen. Auch ihr Eintrag im Handels- oder Vereinsregister gehören mit Registernummer ins Impressum. Geben Sie danach gegebenenfalls die Umsatzsteueridentifikationsnummer an. - Redaktioneller Inhalt
Wenn Sie journalistische Inhalte auf Ihrer Webpräsenz anbieten, sollten Sie einen dafür Verantwortlichen namentlich nennen.
Je nach Berufgruppe des Seitenbetreibers kommen noch weitere Informationspflichten hinzu. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Blick auf den Paragraphen 5 des Telemediengesetz werfen. Ein praktischer Service ist in diesem Zusammenhang der Impressum-Generator von eRecht24.
Die Impressumspflicht beschränkt sich allerdings nicht auf Ihre Webpräsenz. Sie müssen Ihre Unternehmensseiten in den sozialen Medien ebenfalls mit einem einem vollständigen Impressum versehen. Auf Ihrer Facebook Fanpage oder Ihrer Google+ Page muss jeder Besucher direkt die Impressumsangaben finden können. Auch auf Ihrer Webpräsenz sollte man nicht mehr als zwei Klicks benötigen, um zu diesen Angaben zu gelangen. Im Idealfall ist das Impressum Teil Ihrer Seitennavigation. Dann sieht man es auch auf jeder Unterseite Ihrer Präsenz.
Unsere Media Company aus Düsseldorf schützt seine Partnerunternehmen vor den Abmahn-Anwälten. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen an Ihre Webpräsenz und erstellen beispielsweise rechtssichere Impressen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie keine Angst vor Abmahnungen haben wollen.