Anfang Juni haben wir bereits über den Löschantrag bei Google berichtet. Es hieß, dass Google die Löschung unliebsamer Suchergebnisse ermöglicht. Microsoft zieht nun mit seiner Suchmaschine Bing nach.
Mehr zum Löschantrag:
Der europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass bei personenbezogenen Suchergebnissen eine Löschung möglich sein muss. Wer in der europäischen Union wohnhaft ist, darf den Antrag auf Löschung einzelner Suchergebnisse bei Bing stellen, damit der Schutz der eigenen Privatsphäre gewährleistet bleibt. Nach dem Hochladen eines Dokuments, das der eindeutigen Identifikation der Person und Verifizierung des Wohnortes dient, muss der zugehörige Antrag ausgefüllt werden.
Anschließend wägt der Konzern zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung ab. Ebenso wie bei Löschanträgen der Google-Suchergebnisse, muss der Nutzer begründen, warum der ausgewählte Eintrag gelöscht werden soll. Eine tatsächliche Löschung ist nicht garantiert.
Kritik in sozialen Netzwerken beispielsweise zählt im Zuge einer Rezension zumeist als Meinungsäußerung und ist erlaubt. Wir helfen Ihnen selbstverständlich dabei, in diesen Fällen bestmöglich zu reagieren. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Thumbnail Image: Delete key von Ervins Strauhmanis via CC BY 2.0